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10 |
Protokoll der Sitzung des
Ministerrats
ORG
gehalten zu
Wien
GPE
am 29. September 1849 unter dem Vorsitze des
Ministerpräsidenten
PER
,
Ministers des Äußern
PER
und des Hauses, FML.
Fürsten v. Schwarzenberg
PER
.
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I.
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12 |
Joseph Freiherr v. Jellačić de Bužim
PER
um Unterstützung
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Verwundeter
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Der
Ministerpräsident
PER
übergab dem
Finanzminister
PER
ein Einschreiten des
Ban Baron Jellačić
PER
wegen Beteilung der Blessierten und Witwen der gebliebenen
Serben
LOC
mit Unterstützungen, dann II. Petitionen der venezianischen Deputation ein Einschreiten der venezianischen Deputation zugunsten der durch letzten Ereignisse in Not versetzten Bewohner von
Venedig
GPE
und dessen Rayon;
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15 |
III.
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Petitionen der venezianischen Deputation dem Handelsminister eine Interzession wegen Aufrechthaltung des Freihafens von
Venedig
LOC
, welche derselbe ablehnend beantworten wird;
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endlich IV. Petitionen der venezianischen Deputation eine Fürsprache des Kardinals Patriarchen zugunsten der verwiesenen venezianischen Familien und des Arsenals zur wechselseitigen Verhandlung zwischen den
Ministern des Inneren
PER
und des Kriegs.
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V. Feier des kaiserlichen Namenstages
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19 |
Der
Minister des Inneren
PER
referierte aus Anlaß einer vorgekommenen Anfrage, wie sich rücksichtlich der Feier des Ah. Namensfestes Sr.
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geheimen Ratsund
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Kämmererswürde in die kriegsrechtlichen Urteile.
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Während nämlich die Kriegsgerichte, gestützt auf die Kriegsund ungrischen Landesgesetze auf der Aufnahme solcher Erkenntnisse in das Urteil bestehen, spricht der oberste Gerichtshof denselben dieses Recht infolge der Ah. Entschließungen vom 4. November 1823 (KZ. 1510) und vom 19. Dezember 1833, dann 28. September 1846 (KZ. 4333 und 3001/3165) ab.
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Obwohl nun zwar nach der Bemerkung des Ministers des Inneren das Erkenntnis über den Verlust des Adels nach dem allgemeinen Strafgesetze in das Kriminalurteil aufgenommen wird, so erklärten sich doch der Justizminister und der Ministerpräsident sowohl im Grunde der gedachten Ah. Entschließungen als auch vermöge der Natur der Sache gegen eine unbedingte Kompetenz der Gerichte bezüglich der geheimen Ratsund Kämmererwürde, welche von Sr.
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Majestät verliehen werden und über deren Verlust wohl nur nach vorläufiger Rücksprache mit dem betreffenden Hofamte von Sr.
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Majestät sollte entschieden werden können.
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VIII
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Erleichterungen in der Behandlung der politischen Gefangenen Aus Anlaß des dem Kriegsminister vorgelegten Einschreitens des kriegsrechtlich abgeurteilten Grafen
Leopold Nádasdy
PER
, ihm zur Pflege seiner zerrütteten Gesundheit die Bedienung durch seinen Kammerdiener und seine eigene Küche zu gestatten (was zwar nach den allgemeinen Gesetzen unstatthaft ist), dann IX.
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28 |
Erleichterungen in der Behandlung der politischen Gefangenen einer vom hiesigen Gouverneur
Baron Welden
PER
an ein Festungskommando erlassenen Weisung, den wegen politischer Verbrechen abgeurteilten
Raveaux
PER
nicht als gemeinen Verbrecher, sondern als Staatsgefangenen zu behandeln, behielt sich der Justizminister vor, den Gegenstand wegen Behandlung der politischen Verbrecher in den Straforten im allgemeinen aufzufassen und zur Erzielung einer Gleichförmigkeit diejenigen Erleichterungen in Antrag zu bringen, welche allen solchen Verurteilten in Rücksicht auf ihren Stand zuzugestehen wären.
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29 |
X.
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30 |
Zusatzvertrag zur Postkonvention mit
Rußland
GPE
;
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31 |
Belohnungsanträge
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32 |
Der
Handelsminister
PER
referierte über den zur Postkonvention mit
Rußland
GPE
von 1843 zwischen dem k.k.
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33 |
Generalkonsul
Gutmannsthal
PER
und den kaiserlich russischen Postoberbehörden verabredeten Zusatzvertrag, welcher die Aufhebung des Frankaturzwanges und Herabsetzung des Briefund Fahrpostportos bezweckt.
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Derselbe wurde zur Ratifikation geeignet erkannt.
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35 |
Hieran knüpfte der Generalkonsul Auszeichnungsanträge für die russischen Beamten, die hiebei intervenierten, und zwar: für den Direktor des Postdepartements
v. Prianišnikof
PER
, welcher bereits den Orden der Eisernen Krone Erster Klasse besitzt und auf eine kostbare Dose mit dem Ah. Bildnisse Sr.
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Majestät einen besonderen Wert legen würde, die Verleihung einer solchen Dose, dann für den Chef der Sektion
v. Laube
PER
und den Kollegienrat
v. Reinbott
PER
den Orden der Eisernen Krone II. und beziehungsweise III. Klasse.
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37 |
weil die Überwachung durch den akademischen Senat höchst mangelhaft und die Teilnahme der Professoren nach den gemachten Erfahrungen bedenklich wäre;
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endlich weil durch die Konstituierung solcher Vereine die jungen Leute dahin gebracht werden, bei den Debatten, Präsidentenund Ausschußwahlen etc. Rollen zu spielen und sich eine Bedeutung beizulegen, die nur zu leicht zur Überschätzung der eigenen Einsichten und Kräfte führt.
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39 |
Die Minister
Ritter v. Bruck
PER
und
v. Thinnfeld
PER
vereinigten sich dagegen mit dem Antrage des Unterrichtsministers, und zwar
v. Thinnfeld
PER
mit der Bemerkung, daß durch die Teilnahme der Professoren das Gefährliche solcher Vereine gemindert würde;
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daß ihm ferner gerade die Beteiligung der jungen Leute bei Vereinsreden und Debatten als eine Vorschule für die künftige parlamentarische Ausbildung in einem konstitutionellen Staate wünschenswert erschiene und daß auch in
England
LOC
unter den Studenten Vereine bestehen, wogegen der Ministerpräsident jedoch erinnerte, daß dort die Verhältnisse ganz anders und insbesondre die Jugend meist in Konvikten versammelt unter der strengsten Disziplin gehalten wird.
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Der Finanzminister endlich hielt ein unbedingtes Verbot der Studentenvereine für zu weitgehend, würde aber dieselben bloß auf wissenschaftliche Zwecke beschränken und den gesetzlichen Aufsichtsbehörden unterwerfen, übrigens die Sache gegenwärtig nicht in Anregung bringen, da sie ihm nicht dringend scheint, und die Regierung nur in dringenden Fällen im Verordnungswege provisorisch Gesetze zu erlassen berufen ist.
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42 |
XII.
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Vorschüsse für ungarischen Gemeinden
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44 |
Der Finanzminister referierte über die Anträge des
Freiherrn v. Geringer
PER
zur Behebung der Verlegenheiten, welche in
Ungern
LOC
durch die Ungültigskeitserklärung der Kossuthnoten in den Verkehrsmitteln herbeigeführt wurden.
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Nach denselben wären a) den Gemeinden unter Solidarhaftung derselben Vorschüsse ab aerario zu erteilen, und b) ihnen zu gestatten, eigene Kreditspapiere auszugeben.
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Gegen letzteres müßte sich der Finanzminister in jedem Falle erklären;
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dagegen würde der Antrag ad a) unter den gehörigen Beschränkungen keinem Anstande unterliegen, und behielt sich der Finanzminister vor, hierwegen die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen sowie seinerzeit nach Vernehmung des ehemaligen ungrischen Finanzministers
Duschek
PER
eine generelle Maßregel in betreff der Kossuthnoten in Antrag zu bringen.
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Zum Schlusse ward
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XIII.
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50 |
Nachricht von
Komorns
PER
wirklicher Kapitulation dem Ministerpräsidenten die dienstliche Meldung von dem am 27. d. [M.] wirklich erfolgten Abschlusse der Kapitulation
Komorns
PER
überbracht.
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Am 30. September 1849.
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Schwarzenberg
PER
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53 |
A. E.
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54 |
Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
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55 |
Franz Joseph
PER
.
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Schönbrunn
LOC
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57 |
,
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58 |
11. Oktober 1849.
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59 |
Protokoll der am 28. September 1849 zu
Schönbrunn
LOC
in Ah. Anwesenheit Sr.
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