Browse Ner Sample

Select additional columns
entities
text
Reset search
Total results: 3992
ID Text
10
Protokoll der Sitzung des Ministerrats ORG gehalten zu Wien GPE am 29. September 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten PER , Ministers des Äußern PER und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg PER .
11
I.
12
Joseph Freiherr v. Jellačić de Bužim PER um Unterstützung
13
Verwundeter
14
Der Ministerpräsident PER übergab dem Finanzminister PER ein Einschreiten des Ban Baron Jellačić PER wegen Beteilung der Blessierten und Witwen der gebliebenen Serben LOC mit Unterstützungen, dann II. Petitionen der venezianischen Deputation ein Einschreiten der venezianischen Deputation zugunsten der durch letzten Ereignisse in Not versetzten Bewohner von Venedig GPE und dessen Rayon;
15
III.
16
Petitionen der venezianischen Deputation dem Handelsminister eine Interzession wegen Aufrechthaltung des Freihafens von Venedig LOC , welche derselbe ablehnend beantworten wird;
17
endlich IV. Petitionen der venezianischen Deputation eine Fürsprache des Kardinals Patriarchen zugunsten der verwiesenen venezianischen Familien und des Arsenals zur wechselseitigen Verhandlung zwischen den Ministern des Inneren PER und des Kriegs.
18
V. Feier des kaiserlichen Namenstages
19
Der Minister des Inneren PER referierte aus Anlaß einer vorgekommenen Anfrage, wie sich rücksichtlich der Feier des Ah. Namensfestes Sr.
20
geheimen Ratsund
21
Kämmererswürde in die kriegsrechtlichen Urteile.
22
Während nämlich die Kriegsgerichte, gestützt auf die Kriegsund ungrischen Landesgesetze auf der Aufnahme solcher Erkenntnisse in das Urteil bestehen, spricht der oberste Gerichtshof denselben dieses Recht infolge der Ah. Entschließungen vom 4. November 1823 (KZ. 1510) und vom 19. Dezember 1833, dann 28. September 1846 (KZ. 4333 und 3001/3165) ab.
23
Obwohl nun zwar nach der Bemerkung des Ministers des Inneren das Erkenntnis über den Verlust des Adels nach dem allgemeinen Strafgesetze in das Kriminalurteil aufgenommen wird, so erklärten sich doch der Justizminister und der Ministerpräsident sowohl im Grunde der gedachten Ah. Entschließungen als auch vermöge der Natur der Sache gegen eine unbedingte Kompetenz der Gerichte bezüglich der geheimen Ratsund Kämmererwürde, welche von Sr.
24
Majestät verliehen werden und über deren Verlust wohl nur nach vorläufiger Rücksprache mit dem betreffenden Hofamte von Sr.
25
Majestät sollte entschieden werden können.
26
VIII
27
Erleichterungen in der Behandlung der politischen Gefangenen Aus Anlaß des dem Kriegsminister vorgelegten Einschreitens des kriegsrechtlich abgeurteilten Grafen Leopold Nádasdy PER , ihm zur Pflege seiner zerrütteten Gesundheit die Bedienung durch seinen Kammerdiener und seine eigene Küche zu gestatten (was zwar nach den allgemeinen Gesetzen unstatthaft ist), dann IX.
28
Erleichterungen in der Behandlung der politischen Gefangenen einer vom hiesigen Gouverneur Baron Welden PER an ein Festungskommando erlassenen Weisung, den wegen politischer Verbrechen abgeurteilten Raveaux PER nicht als gemeinen Verbrecher, sondern als Staatsgefangenen zu behandeln, behielt sich der Justizminister vor, den Gegenstand wegen Behandlung der politischen Verbrecher in den Straforten im allgemeinen aufzufassen und zur Erzielung einer Gleichförmigkeit diejenigen Erleichterungen in Antrag zu bringen, welche allen solchen Verurteilten in Rücksicht auf ihren Stand zuzugestehen wären.
29
X.
30
Zusatzvertrag zur Postkonvention mit Rußland GPE ;
31
Belohnungsanträge
32
Der Handelsminister PER referierte über den zur Postkonvention mit Rußland GPE von 1843 zwischen dem k.k.
33
Generalkonsul Gutmannsthal PER und den kaiserlich russischen Postoberbehörden verabredeten Zusatzvertrag, welcher die Aufhebung des Frankaturzwanges und Herabsetzung des Briefund Fahrpostportos bezweckt.
34
Derselbe wurde zur Ratifikation geeignet erkannt.
35
Hieran knüpfte der Generalkonsul Auszeichnungsanträge für die russischen Beamten, die hiebei intervenierten, und zwar: für den Direktor des Postdepartements v. Prianišnikof PER , welcher bereits den Orden der Eisernen Krone Erster Klasse besitzt und auf eine kostbare Dose mit dem Ah. Bildnisse Sr.
36
Majestät einen besonderen Wert legen würde, die Verleihung einer solchen Dose, dann für den Chef der Sektion v. Laube PER und den Kollegienrat v. Reinbott PER den Orden der Eisernen Krone II. und beziehungsweise III. Klasse.
37
weil die Überwachung durch den akademischen Senat höchst mangelhaft und die Teilnahme der Professoren nach den gemachten Erfahrungen bedenklich wäre;
38
endlich weil durch die Konstituierung solcher Vereine die jungen Leute dahin gebracht werden, bei den Debatten, Präsidentenund Ausschußwahlen etc. Rollen zu spielen und sich eine Bedeutung beizulegen, die nur zu leicht zur Überschätzung der eigenen Einsichten und Kräfte führt.
39
Die Minister Ritter v. Bruck PER und v. Thinnfeld PER vereinigten sich dagegen mit dem Antrage des Unterrichtsministers, und zwar v. Thinnfeld PER mit der Bemerkung, daß durch die Teilnahme der Professoren das Gefährliche solcher Vereine gemindert würde;
40
daß ihm ferner gerade die Beteiligung der jungen Leute bei Vereinsreden und Debatten als eine Vorschule für die künftige parlamentarische Ausbildung in einem konstitutionellen Staate wünschenswert erschiene und daß auch in England LOC unter den Studenten Vereine bestehen, wogegen der Ministerpräsident jedoch erinnerte, daß dort die Verhältnisse ganz anders und insbesondre die Jugend meist in Konvikten versammelt unter der strengsten Disziplin gehalten wird.
41
Der Finanzminister endlich hielt ein unbedingtes Verbot der Studentenvereine für zu weitgehend, würde aber dieselben bloß auf wissenschaftliche Zwecke beschränken und den gesetzlichen Aufsichtsbehörden unterwerfen, übrigens die Sache gegenwärtig nicht in Anregung bringen, da sie ihm nicht dringend scheint, und die Regierung nur in dringenden Fällen im Verordnungswege provisorisch Gesetze zu erlassen berufen ist.
42
XII.
43
Vorschüsse für ungarischen Gemeinden
44
Der Finanzminister referierte über die Anträge des Freiherrn v. Geringer PER zur Behebung der Verlegenheiten, welche in Ungern LOC durch die Ungültigskeitserklärung der Kossuthnoten in den Verkehrsmitteln herbeigeführt wurden.
45
Nach denselben wären a) den Gemeinden unter Solidarhaftung derselben Vorschüsse ab aerario zu erteilen, und b) ihnen zu gestatten, eigene Kreditspapiere auszugeben.
46
Gegen letzteres müßte sich der Finanzminister in jedem Falle erklären;
47
dagegen würde der Antrag ad a) unter den gehörigen Beschränkungen keinem Anstande unterliegen, und behielt sich der Finanzminister vor, hierwegen die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen sowie seinerzeit nach Vernehmung des ehemaligen ungrischen Finanzministers Duschek PER eine generelle Maßregel in betreff der Kossuthnoten in Antrag zu bringen.
48
Zum Schlusse ward
49
XIII.
50
Nachricht von Komorns PER wirklicher Kapitulation dem Ministerpräsidenten die dienstliche Meldung von dem am 27. d. [M.] wirklich erfolgten Abschlusse der Kapitulation Komorns PER überbracht.
51
Am 30. September 1849.
52
Schwarzenberg PER
53
A. E.
54
Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
55
Franz Joseph PER .
56
Schönbrunn LOC
57
,
58
11. Oktober 1849.
59
Protokoll der am 28. September 1849 zu Schönbrunn LOC in Ah. Anwesenheit Sr.

Page total: 50